Preisliste

  1. Das Tierheim Paradiesli nimmt das Tier für die vereinbarte Zeit in Pension und verpflichtet sich, das Tier nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu pflegen.
  2. Der Tierhalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Tier auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf die anderen im Tierheim Paradiesli befindenden Tier und Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. Eine Haftung für ein Erkranken, ein Unfall oder für das Ableben des Tieres wird nicht übernommen. Der Tierhalter nimmt zur Kenntnis, dass die Tiere im Rudel gehalten werden, was eine erhöhte Verletzungsgefahr darstellt. Sollte ein Tier nicht im Rudel gehalten werden können, muss das dem Tierheim mitgeteilt werden.
  3. Der Tierhalter ist dafür verantwortlich, dass er dem Tierheim Paradiesli einen Ansprechpartner für den Notfall mitteilt, so dass das Tierheim Paradiesli den Hundehalter oder die Ansprechsperson auch tatsächlich zu jeder Zeit telefonisch erreichen kann. Mit der Unterzeichnung des Pensionsvertrages erteilt der Tierhalter dem Tierheim die Vollmacht, einen Tierarzt zu konsultieren. Alle daraus resultierenden Kosten (insb. tierärztliche Leistungen, Tiertransport und Nebenkosten) werden vom Tierhalter übernommen und bei Abholung in bar beglichen.
  4. Das Tierheim Paradiesli übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände (Körbchen, Schmusedecke, etc.) und haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung.
  5. Besonderheiten bezüglich des Verhaltens, der Verpflegung, medizinischer Versorgung und im Umfang sind durch den Tierhalter bei Aufnahme des Tieres ausdrücklich und schriftlich anzugeben. Der Tierhalter ist verpflichtet, das Tierheim zudem über allfällige Eigenschaften des Pensionstieres, die für das Tier selbst und für dessen Betreuer eine Gefahr darstellen könnten (z.B. benötigte Medikation, Läufigkeit, Krankheiten, Angst vor anderen Tieren, Bissigkeit, Rudelfähigkeit oder Rudelunfähigkeit, Fressen von Gegenständen wie z.B. Steinen, Tücher, Spielsachen, etc.), zu informieren.
  6. Der Tierhalter verpflichtet sich, für jegliche durch sein Tier entstandenen Sach- und Personenschäden in vollem Umfang aufzukommen, welche durch den Aufenthalt seines Tieres im Tierheim verursacht werden. Hundehalter haben zudem dafür zu sorgen, dass für ihre Hunde eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine Haftung des Tierheims für Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
  7. Der Tierhalter versichert, dass sein in das Tierheim gegebene Tier über einen gültigen Impfschutz verfügt.
  8. Ist ein weibliches Tier bereits beim Eintritt läufig oder könnte es während des Aufenthaltes läufig werden, muss das unbedingt vorher mitgeteilt werden.
  9. Bei einer Tagesbetreuung wird dieser Pensionsvertrag nur einmal geschlossen und behält seine Gültigkeit bei allen folgenden Tagesaufenthalten bei.
  10. Das Tierheim ist berechtigt, bei Aufnahme des Tieres eine Anzahlung zu verlangen und bei längerem Aufenthalt Zwischenrechnung zu stellen.
  11. Der Pensionspreis ist am Abholtag bar oder per EC zu entrichten. Dem Tierheim steht bis zur Begleichung seiner finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Pensionsvertrag ein Retentionsrecht am Tier zu.
  12. Holt der Tierhalter sein Tier zum vereinbarten Zeitpunkt nicht ab, so ist die Tierheimleitung berechtigt, nach erfolgter Mahnung und Ablauf einer angemessenen Frist (14 Tage seit Ablauf der Pensionsdauer) ohne Nachricht, den Verzicht auf das Tier anzunehmen und das Tier weiter zu platzieren. In diesem Falle schuldet der verzichtende Halter die Pension- und Nebenkosten bis zur Weitervermittlung des Tieres. Bei allfälligen Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte des Kantons Nidwalden ausschliesslich zuständig. Der Ein- und Austrittstag werden voll berechnet. Das Tier wird nur gegen Abholschein oder Ausweispapier der Besitzer herausgegeben. An Sonn- und Feiertagen oder abends nach 17:45 Uhr werden Tiere nur nach Vereinbarung und Aufpreis angenommen oder herausgegeben.
  13. Alle publizierten Preise verstehen sich incl. MWST.

Stornierungsbedingungen:

- Für Stornierungen 10 Tage und weniger vor Pensionsantritt: 20% der Pensionskosten, mind. CHF 35.--

- Für Stornierungen, die verspätet oder gar nicht erfolgen, wird der volle Pensionspreis berechnet.

- Für vorzeitig abgeholte Tiere muss dennoch der volle Pensionspreis verrechnet werden.

 

Impfvorschriften für Pensionstiere

Impfvorschriften für Pensionshunde:

Obligatorisch:

Korrekt Grundimmunisiert*

  • 5-fache Kombinationsimpfung (Staupe, infektiöse Leberentzündung, Parvovirose, Leptospirose, Zwingerhusten
  • Zwingerhusten und Leptospirose jährliche Nachimpfung
  • Staupe, infektiöse Leberentzündung, Parvovirose mindestens alle 3 Jahre Nachimpfung

Empfehlenswert:

  • Zusätzliche «Tröpfchenimpfung» gegen Zwingerhusten (Vetamun KC)

 Impfvorschriften für Pensionskatzen:

Obligatorisch:

Korrekt Grundimmunisiert* anschliessend jährliche Auffrischungsimpfung.

  • Leukose Test NEGATIV
  • Leukose Impfung
  • Kombinierte Impfung gegen Katzenschnupfen/Katzenseuche

 *Grundimmunisiert heisst 1. Impfung 3-4 Wochen später 2. Impfung. Der Schutz ist erst nach der 2. Impfung vorhanden!

Zum Schutze unsere eigenen Tiere – wie auch der Pensionstiere selber – müssen wir die Impfvorschriften bei den Pensionstieren rigorose Einhalten. Nicht geimpfte oder ungenügend geimpfte Hunde und Katzen werden nicht in Pension genommen.

Hunde - Pensionspreise

Aufgrund der Rudelhaltung die wir anbieten, müssen Hunde die älter als ein Jahr alt sind, zwingend kastriert sein. Wir nehmen Hunde erst ab 6 Monate auf. Hündinnen welche sich in der Hitze befinden können wir leider nicht aufnehmen. Hunde werden bis max 45 Kg aufgenommen.

Sämtliche Preise verstehen sich incl. MWST.

Klein

Fr. 28.-- pro Tag
  • Täglicher Auslauf, betreut, Gruppenhaltung, Markenfutter

Mittel

Fr. 32.-- pro Tag
  • Täglicher Auslauf, betreut, Gruppenhaltung, Markenfutter

Gross

Fr. 36.-- pro Tag
  • Täglicher Auslauf, betreut, Gruppenhaltung, Markenfutter

Sehr gross

Fr. 38.-- pro Tag
  • Täglicher Auslauf, betreut, Gruppenhaltung, Markenfutter

Einzelhaltung nicht rudelfähig Fr. 47.-- pro Tag

das Tierheim behält sich das Recht vor zu entscheiden, ob ein Hund rudelfähig ist oder nicht. Hündinnen welche sich in der Hitze befinden, können nicht aufgenommen werden.

Tageshund Fr. 27.-- Gruppenhaltung pro Tag
Tageshund Fr. 37.-- Einzelhaltung nicht rudelfähig pro Tag

Tageshunde nach Absprache bringen zwischen 7.15 Uhr bis 7.30 Uhr
und abholen zwischen 14.00 Uhr und 17.45 Uhr.

Wir können leider keine läufigen Hündinnen in Pension nehmen. Auch muss Ihr Liebling älter als 6 Monate alt sein.

Sie brauchen keine Hundedecken mitzubringen, wenn ein Tier in die Ferien kommt. Jedes Tier bekommt eine feine Decke gestellt. Das ist im Preis inbegriffen. 

Möchten Sie einem kastrierten Hund ein neues Zuhause schenken ist der Übernahmebetrag bei einer kastr. Hündin Fr. 700.-- bei einem kastr. Rüden Fr. 600.--. (plus GPS-Gerät CHF 59.--)

Möchten Sie einen Hund abgeben ist der Abgabebebetrag für Leute aus den Kantonen Ob- und Nidwalden Fr. 200.-- (wenn die Hunde kastriert und vollständig geimpft sind) ansonsten Fr. 300.--.

Sollten Sie ausserhalb der Kantone Ob- und Nidwalden wohnen, können wir Ihren Hund nur aufnehmen, wenn wir genügend Platz haben.
Ausserkantonal erheben wir einen Abgabebetrag von Fr. 500.--.

Anfragen ob wir ein Tier aufnehmen können stellen Sie bitte an:
vermittlung@tierheim-paradiesli.ch

Katzen - Pensionspreise

Sämtliche Preise verstehen sich incl. MWST.

Ab dem 01.01.2023 fällt die Reduktion für eine weitere Katze aus dem selben Haushalt weg.

Katze

Fr. 24.-- pro Tag
  • Katzenhaus mit 100m2 Auslauf, Markenfutter.

Möchten Sie einer Katze ein neues Zuhause schenken liegt der Übernahmebetrag bei

Fr. 324.--  kastrierter Kater und kastrierte Kätzin (voll geimpft und gechipt)

Fr. 216.--  junges Büsi das aufgrund seines Alters noch nicht kastriert, aber fertig geimpft und gechipt ist. (vollständig geimpft 2 Mal  das heisst,  die Grundimunisierung ist abgeschlossen)

Fr. 175.--  junges Büsi das aufgrund des Alters noch nicht kastriert, aber  geimpft und gechipt ist. (erst 1 mal geimpft und die neuen Besitzer müssen in 3-4 Wochen nochmals impfen gehen)

 

Möchten Sie eine Katze abgeben ist der Abgabebebetrag für Leute aus den Kantonen Ob- und Nidwalden Fr. 100.– (wenn die Katzen kastriert und vollständig geimpft sind) ansonsten je nach Aufwand.

Sollten Sie ausserhalb der Kantone Ob- und Nidwalden wohnen, können wir Ihre Katze nur aufnehmen, wenn wir genügend Platz haben.
Ausserkantonal erheben wir einen Abgabebetrag von Fr. 300.–.

Alle Preise verstehen sich incl. MWST.

Alle  Preise verstehen sich pro Tag und incl.  Mwst. Der Ein- bzw. Austrittstag wird voll berechnet. Die Pension ist an der Kasse bar zu bezahlen. EC-Automat ist vorhanden. 

Am Sonntag können keine Tiere aufgenommen oder abgegeben werden.
Für Ausnahmen mit bestätigtem Termin werden Fr. 30.- berechnet.

Wichtig: Der Impfausweis ist obligatorisch und die Impfungen sollten nicht älter als ein Jahr alt sein. Bei Katzen ist eine Leucoseimpfung zwingend!

Hunde: Aufgrund der Rudelhaltung die wir anbieten, müssen Hunde die älter als ein Jahr alt sind, zwingend kastriert sein. 

Impfvorschriften für Pensionstiere

Impfvorschriften für Pensionshunde:

Obligatorisch:

Korrekt Grundimmunisiert*

  • 5-fache Kombinationsimpfung (Staupe, infektiöse Leberentzündung, Parvovirose, Leptospirose, Zwingerhusten
  • Zwingerhusten und Leptospirose jährliche Nachimpfung
  • Staupe, infektiöse Leberentzündung, Parvovirose mindestens alle 3 Jahre Nachimpfung

Empfehlenswert:

  • Zusätzliche «Tröpfchenimpfung» gegen Zwingerhusten (Vetamun KC)

 Impfvorschriften für Pensionskatzen:

Obligatorisch:

Korrekt Grundimmunisiert* anschliessend jährliche Auffrischungsimpfung.

  • Leukose Test NEGATIV
  • Leukose Impfung
  • Kombinierte Impfung gegen Katzenschnupfen/Katzenseuche

 *Grundimmunisiert heisst 1. Impfung 3-4 Wochen später 2. Impfung. Der Schutz ist erst nach der 2. Impfung vorhanden!

Zum Schutze unsere eigenen Tiere – wie auch der Pensionstiere selber – müssen wir die Impfvorschriften bei den Pensionstieren rigorose Einhalten. Nicht geimpfte oder ungenügend geimpfte Hunde und Katzen werden nicht in Pension genommen.

Leider ist es uns NICHT möglich Schildkröten und Wildvögel aufzunehmen. Wir bitten Sie sich an die Vogelwarte Sempach http://www.vogelwarte.ch/de/home/  und für Schildkröten  an http://www.sigs-zs.ch/  zu wenden. Danke.

Wildvögel
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